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Deins oder meins?

Ein bezahltes Fotoshooting ist eine großartige Möglichkeit, besondere Momente festzuhalten und professionelle Aufnahmen zu erhalten. Doch nach dem Shooting stellt sich oft die Frage: Wem gehören eigentlich die entstandenen Fotos? In diesem Blogeintrag werden wir uns mit den Besitzrechten an den Fotos nach einem bezahlten Fotoshooting auseinandersetzen und Klarheit schaffen.


 



Grundlegende rechtliche Aspekte: Grundsätzlich unterliegen die Besitzrechte an den Fotos den geltenden Urheberrechtsbestimmungen. Das bedeutet, dass der Fotograf als Schöpfer der Bilder automatisch die Urheberrechte besitzt. Das Urheberrecht gi




bt dem Fotografen das exklusive Recht, die Fotos zu reproduzieren, zu veröffentlichen, zu verkaufen oder anderweitig zu nutzen, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.


Vertragliche Vereinbarungen: In der Praxis werden die Besitzrechte an den Fotos in der Regel durch vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Fotografen und dem Kunden geregelt. Diese Vereinbarungen können sehr unterschiedlich sein und sollten vor dem Fotoshooting schriftlich festgehalten werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.


Allgemeine Regelungen: In vielen Fällen wird in den Verträgen vereinbart, dass der Kunde das sogenannte "Nutzungsrecht" an den Fotos erhält. Das bedeutet, dass der Kunde die Fotos für private Zwecke nutzen darf, wie beispielsweise das Ausdrucken der Bilder für das eigene Fotoalbum oder das Teilen der Fotos mit Freunden und Familie. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Fotograf in der Regel das Urheberrecht behält und die Fotos nicht ohne seine Zustimmung für kommerzielle Zwecke verwendet werden dürfen.


Erweiterte Nutzungsrechte: In einigen Fällen kann der Kunde auch erweiterte Nutzungsrechte erwerben, beispielsweise für die kommerzielle Nutzung der Fotos oder für die Verwendung in der Werbung. Diese erweiterten Rechte werden normalerweise gesondert vereinbart und können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.


Individuelle Vereinbarungen: Es ist möglich, dass der Fotograf und der Kunde individuelle Vereinbarungen treffen, die von den allgemeinen Regelungen abweichen. Zum Beispiel kann vereinbart werden, dass der Kunde die vollen Besitzrechte an den Fotos erhält oder dass der Fotograf das Recht hat, die Fotos in seinem Portfolio zu präsentieren. Diese individuellen Vereinbarungen sollten ebenfalls schriftlich festgehalten werden, um eindeutige Verhältnisse zu schaffen.


Fazit: Die Besitzrechte an den Fotos nach einem bezahlten Fotoshooting hängen von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Fotografen und dem Kunden ab. In der Regel behält der Fotograf das Urheberrecht, während der Kunde das Nutzungsrecht für private Zwecke erhält. Es ist wichtig, vor dem Fotoshooting klare Absprachen zu treffen und die Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.

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